Sichere Kinderspielplätze



Die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht auf Kinderspielplätzen (BGB § 823) ist eine Thematik, der ich mich  in besonderer Weise widme.

Für Kinder ist ein erlebter »kleiner Schmerz«, den sie beim Spielen erfahren können, akzeptabel und eine wichtige Lernhilfe. Dadurch entwickeln sie frühzeitig ihr Selbstschutzverhalten und lernen, Gefahren sicher einzuschätzen. Bedenklich wird es für Kinder dann, wenn sie eine Gefahr nicht erkennen können. Man spricht von unkalkulierbaren Risiken. Darunter fallen verdeckte Gefahren, die auf technische Mängel zurückzuführen sind.

Der Gesetzgeber hat geregelt, dass Spielplatzeigentümer (dies betrifft auch Kindergärten und Vereine) im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht für die technische Sicherheit auf ihren Anlagen verantwortlich sind. Dabei werden die »anerkannten Regeln der Technik« von den Gerichten zugrunde gelegt, die als Maßstab für korrektes Handeln gelten. Nach der Spielgerätenorm EN DIN1176 wird der Aufbau eines Sicherheitsmanagements gefordert. Mit einem EN DIN -gerechten Sicherheitskonzept schütze ich Sie vor Haftungsansprüchen.

Wir bieten:

- Regelmäßige Kontrolle Ihrer Spielplätze nach DIN EN 1176-7 durch Sachkundige Personen

- Täglich bis wöchentlich eine visuelle Routineinspektion zur Erkennung offensichtlicher Gefahrenquellen

- Alle 3 Monate eine operative Inspektion zur Bestandsaufnahme und Überprüfung der Geräte,
  sowie die Durchführung einfacher Wartungsarbeiten

- Jährliche Hauptinspektion zur Feststellung der allgemeinen Betriebssicherheit und eine Mängelbeurteilung

- Allgemeine Funktionskontrollen

- Beratung bei Anschaffung neuer Spielgeräte

- Überprüfung der vorhandenen Spielgeräte auf Normkonfirmität